Für Mobiltelefone, die aus dem Ausland mitgebracht und registriert wurden, wurde die Frist von zwei Jahren auf drei Jahre verlängert. Diese Änderung stand am 15.05.2019 im Amtsblatt (resmi gazete).

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Für Mobiltelefone, die aus dem Ausland mitgebracht und registriert wurden, wurde die Frist von zwei Jahren auf drei Jahre verlängert. Diese Änderung stand am 15.05.2019 im Amtsblatt (resmi gazete).
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